Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung des Vorliegens einer fristwidrigen Kündigung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 4 AngG
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Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung des Vorliegens einer fristwidrigen Kündigung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 4 AngG
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