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Entlassung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 278 Heft 8 v. 1.8.2002

Zusammenfassung: Der OGH erörtert, dass der Dienstnehmer zur Mitteilung jeglicher Dienstverhinderungen, also auch Dienstverhinderungen, die auf die Abbüßung einer Haftstrafe zurückzuführen sind, gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet ist.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 8 und § 27 Z 4 und 5 AngG

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