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Betriebspension

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 279 - 280 Heft 8 v. 1.8.2002

Zusammenfassung: Eine Umgestaltung der Betriebspensionsvereinbarung durch die Vertragsparteien entfaltet auch für die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers Rechtsgültigkeit.

Rechtsgrundlagen: § 881 ABGB; § 882 ABGB; § 1152 ABGB

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