Zusammenfassung: Eine Umgestaltung der Betriebspensionsvereinbarung durch die Vertragsparteien entfaltet auch für die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers Rechtsgültigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 881 ABGB; § 882 ABGB; § 1152 ABGB
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Zusammenfassung: Eine Umgestaltung der Betriebspensionsvereinbarung durch die Vertragsparteien entfaltet auch für die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers Rechtsgültigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 881 ABGB; § 882 ABGB; § 1152 ABGB
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