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Unfallversicherung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 351 Heft 10 v. 1.10.2002

Zusammenfassung: Neben einer studenten- oder Schülerunfallversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung erst subsidiär heranzuziehen.

Rechtsgrundlagen: § 175 Abs. 1 u. Abs. 4 ASVG; § 176 Abs. 1 Z 5 ASVG

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