Zusammenfassung: Der OGH qualifiziert die Aufhebung des § 253b ASVG als gemeinschaftsrechtswidrig und beschreibt die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit zum Stichtag 1.7.2000.
Rechtsgrundlagen: § 587 Abs. 2 ASVG; § 587 Abs. 3 ASVG i. d. F. SV"G 2000