Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur fristgerechten Geltendmachung der Rechtsungültigkeit einer Kündigung, die anlässlich eines Betriebsübergangs ausgesprochen wurde, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art. 4 der Richtlinie 77/187/EWG ; § 3 AVRAG
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