§ 27 Z 1 AngG
Eine einmalige Missachtung der betriebsinternen Richtlinien für Geldtransporte durch den Dienstnehmer begründet keine so schwerwiegende Verletzung des Vertrauens des Arbeitgebers, die eine Unzumutbarkeit der Beschäftigung während der Kündigungsfrist indizieren würde.
OGH 04.10.2000, 9 ObA 216/00f