§ 35 EO; § 10 Abs 5 AngG
Der OGH nimmt zur rechtlichen Einordnung eines Buchauszugs Stellung und erläutert, dass die Entscheidung über die Reichweite der Rechnungslegungspflicht im Titelprozess getroffen werden muss. Weiters nimmt der erkennende Senat zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Oppositionsklage Stellung, die nach Ansicht des OGH auch bei schikanöser Exekutionsführung zulässig ist.