§ 10a MSchG
Der OGH befürwortet die Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer EDV-Fachfrau nach einem Probemonat. Die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin hat daher nicht die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bis zum Beschäftigungsverbot zur Folge.
OGH 08.06.2000, 8 ObA 316/99z