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Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall - Entgeltfortzahlung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2001, 129 Heft 4 v. 1.4.2001

§ 130 Abs 2 DO der österreichischen Bundesbahnen

Selbst eine eklatante Überschreitung der durchschnittlichen Krankenstandszeiten legitimieren den Arbeitgeber bei fehlender Zustimmung des Arbeitnehmers nicht zur Versetzung in den Ruhestand.

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