§ 130 Abs 2 DO der österreichischen Bundesbahnen
Selbst eine eklatante Überschreitung der durchschnittlichen Krankenstandszeiten legitimieren den Arbeitgeber bei fehlender Zustimmung des Arbeitnehmers nicht zur Versetzung in den Ruhestand.
§ 130 Abs 2 DO der österreichischen Bundesbahnen
Selbst eine eklatante Überschreitung der durchschnittlichen Krankenstandszeiten legitimieren den Arbeitgeber bei fehlender Zustimmung des Arbeitnehmers nicht zur Versetzung in den Ruhestand.