§ 176 Abs 1 Z 2 ASVG; § 177 ASVG
Der OGH nimmt zur Erbringung des Anscheinsbeweises bei der Geltendmachung von Ansprüchen infolge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls Stellung und prüft, ob eine Hepatitis-C-Infektion nach dem Spenden von Blutplasma als Berufskrankheit qualifiziert werden kann.