§ 1 Abs 3 Vorarlberger SHG; § 947 ABGB
Der VwGH nimmt zur Bestimmung des "nötigen Unterhalts" iSd § 947 ABGB bei Unterbringung des hilfsbedürftigen Geschenkgebers in einem Pflegeheim Stellung. Weiters führt er aus, dass Unterhaltsansprüche gegen unterhaltspflichtige Familienangehörigen keinen Einfluss auf den Sozialhilfeanspruch eines Hilfsbedürftigen haben.