§ 227a ASVG; § 227a Abs 2 Z 6 ASVG
Die Voraussetzungen für die Anrechnung der Erziehungszeiten bezüglich eines Adoptivkindes sind im Zeitpunkt der Adoption und nicht bei der Geburt erfüllt. Die Einschränkung für Pflegekinder in § 227a Abs 2 Z 6 ASVG ist nach Ansicht des OGH verfassungskonform.