§ 228 Abs 1 Z 4 ASVG
Unter der Voraussetzung einer vorangehenden Beitrags- oder Ersatzzeit können Zeiten der Zwangsarbeit während des zweiten Weltkrieges als Ersatzzeiten berücksichtigt werden.
OGH 14.12.1999, 10 ObS 310/99g
§ 228 Abs 1 Z 4 ASVG
Unter der Voraussetzung einer vorangehenden Beitrags- oder Ersatzzeit können Zeiten der Zwangsarbeit während des zweiten Weltkrieges als Ersatzzeiten berücksichtigt werden.
OGH 14.12.1999, 10 ObS 310/99g