Art 7 Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei, 19.09.1980, Nr 1/80
Familienangehörigkeit iSd Assoziationsbeschlusses EWG-Türkei liegt nicht mehr vor, wenn die Bezugsperson eine Invaliditätspension bezieht und somit die Voraussetzung der Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt nicht mehr erfüllt. Ein "Austausch" der Bezugsperson durch einen anderen Familienangehörigen ist nicht möglich.