§ 42 B-KUVG; § 90 B-KUVG
Der VwGH nimmt zu den Bestimmungskriterien eines Dienstunfalls und zur Berücksichtigung von Anlageschäden Stellung. Weiters beschreibt er die Vorgangsweise im Fall eines wesentlichen Irrtums des Sozialversicherungsträgers.
VwGH 04.05.1999, 97/08/0061