§ 106 Abs 2 ArbVG; § 105 Abs 3 ArbVG; § 27 Z 4 AngG
Der OGH beschreibt die Rechtsfolgen im Fall der Missachtung ärztlicher Anweisungen im Krankenstand und erläutert, dass die Führung eines Buschenschanks trotz attestiertem Bandscheibenvorfall eine Verletzung der Verhaltenspflichten im Krankenstand bewirkt.