Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass das Mitverschulden des Arbeitnehmers an der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsvertrages eine Kürzung der beendigungskausalen Ansprüche, wie zB kündigungsentschädigungs- oder Abfertigungsforderungen, zur Folge haben kann und nimmt zur Reichweite des diesbezüglichen gerichtlichen Mäßigungsrechts Stellung. Darauf aufbauend veranschaulicht der Verfasser anhand ausgewählter Fallbeispiele, unter welchen Voraussetzungen provokative Ehrenbeleidigungen, ein unbegründetes Fernbleiben von der Arbeitsstelle oder die nicht fristgerecht erfolgte Krankmeldung ein Mitverschulden des Arbeitnehmers begründen.