§ 1 Abs 1 JournG
Die Herausgeberin des Magazins für Weinliebhaber "F" ist als Zeitschriftenunternehmung nach § 1 Abs 1 JournalistenG zu qualifizieren.
OGH 09.12.1998, 9 ObA 229/98m
§ 1 Abs 1 JournG
Die Herausgeberin des Magazins für Weinliebhaber "F" ist als Zeitschriftenunternehmung nach § 1 Abs 1 JournalistenG zu qualifizieren.
OGH 09.12.1998, 9 ObA 229/98m