MIt BGBl I 2016/75 (GuKG-Novelle 2016) kommt es zu einer umfassenden Reform der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe. Neben einer Aktualisierung der Berufsbilder der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe wird ua auch ein neuer Gesundheits- und Krankenpflegeberuf "Pflegefachassistenz" geschaffen und die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in den tertiären Ausbildungssektor überführt. Für die Ausbildungsteilnehmer in den Pflegeassistenzberufen (ausgenommen sind jene, die ihre Ausbildung an Schulen nach schulrechtlichen Vorschriften absolvieren) wird eine Pflichtversicherung in der Vollversicherung im ASVG geschaffen (§ 4 Abs 1 Z 5 ASVG).