Mit der 33. KFG-Novelle, BGBl I 2016/67, werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für bestimmte automatisierte Fahrsysteme geschaffen ("selbstfahrende Autos"). Von bestimmten "Lenkerpflichten" kann nun abgewichen werden, wobei der Lenker aber jederzeit in der Lage sein muss, die Fahraufgaben wieder zu übernehmen. In den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage wird dazu weiters klargestellt, dass es sich auch bei der Zeit des Einsatzes dieser Systeme um Lenkzeit im Sinne der einschlägigen nationalen und EU-rechtlichen Bestimmungen handelt.