In der Personaladministration müssen Daten von potenziellen, bestehenden und auch ehemaligen Mitarbeitern geschützt werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, welche individualarbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Verwendung von Arbeitnehmerdaten zu beachten sind. Die Autorin weist ua auf die für Arbeitgeber wichtigsten Bestimmungen und Begriffe des DSG sowie auf Unionsebene auf die neue Datenschutz-Grundverordnung hin, die zwar erst ab 25. 5. 2018 gilt, aber aufgrund der erhöhten Strafen und der umfassenderen Pflichten aus Arbeitgebersicht rechtzeitig analysiert werden sollte. Mertinz betont weiters, dass Datenschutz-Compliance fixer Bestandteil der Administration sein müsse und - auch schon vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung - ein internes Datenschutz-Kontrollsystem eingerichtet und umgesetzt werden müsse.