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Ausgleichszulage: Verluste aus Vermietung bei Liebhaberei

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6490/16/2016 Heft 6490 v. 18.3.2016

ASVG: § 292 Abs 3

Eine Tätigkeit, die auf Dauer Verluste abwirft, ist analog den steuerrechtlichen Bestimmungen auch im Ausgleichszulagenrecht nicht als Einkunftsquelle anzuerkennen und daher bei der Ermittlung des Nettoeinkommens (§ 292 Abs 3 ASVG) nicht zu berücksichtigen. Auch im Ausgleichszulagenrecht setzt daher ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkünften im laufenden Jahr entsprechend dem Steuerrecht voraus, dass der konkrete Verlust nicht als Liebhaberei qualifiziert wird.

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