Der Autor setzt sich mit den von Kietaibl (in DRdA 2015, 396) aufgestellten Thesen zum Rechtsmissbrauch bei Betriebsübergängen auseinander und vertritt die Ansicht, dass das Rechtinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auch bei einem zum Zweck des KV-Wechsels herbeigeführten Betriebsübergang nicht geeignet sei, eine Fortwirkung des Veräußerer-KV als Bestandteil des Arbeitsvertrags zu bewirken.