EheG: § 55a Abs 2
OGH 18. 2. 2015, 3 Ob 5/15d
Auf welchen Zeitraum Abfertigungen und andere Einmalzahlungen bei der Unterhaltsbemessung aufzuteilen sind, richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls. Die Einführung der Abfertigung Neu hat daran nichts geändert.