Mit dem mit BGBl III 2015/129 kundgemachten Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird das DBA an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft angepasst. Die Änderungen treten mit 1. 10. 2015 in Kraft und finden auf Steuerzeiträume Anwendung, die am oder nach dem 1. 1. 2016 beginnen.