BAO: § 24 Abs 1 lit d
VwGH 28. 5. 2015, 2013/15/0135
Vermietet eine Ehefrau die in ihrem (zivilrechtlichen) Eigentum stehenden Kanzleiräumlichkeiten an eine Rechtsanwaltskanzlei, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter ihr Ehemann ist, vermag die Einräumung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes zugunsten des Ehemanns kein wirtschaftliches Eigentum des Ehemanns an den Kanzleiräumlichkeiten zu begründen.