Um in Abgabenverfahren rasch die notwendigen Informationen (zB betreffend Schwarzgeldumsätze oder andere Finanzdelikte) verfügbar zu haben, wird - als Teil der "Steuerreform 2015" - die Durchbrechung des Bankgeheimnisses um abgabenrechtliche Verfahren erweitert und werden ein neues "Kontenregister" sowie Meldeverpflichtungen von Kapitalabflüssen eingeführt. Das "Bankenpaket" tritt im Wesentlichen mit 15. 8. 2015 und mit 1. 1. 2016 in Kraft. (BGBl I 2015/116)