Im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2015/113) wurden Maßnahmen gegen Sozialbetrug durch Scheinunternehmen (neues Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz) sowie zur Eindämmung des e-card-Missbrauchs und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Krankenständen kundgemacht. ➜ Mehr dazu in der nächsten Ausgabe des ARD!