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"Teilpension" ab 2016 und Änderung des AlVG - BGBl

Neue VorschriftenSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6462/6/2015 Heft 6462 v. 27.8.2015

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

BGBl I 2015/106, ausgegeben am 13.8.2015
➜ zum Ministerialentwurf 119/ME, siehe ARD 6446/22/2015
➜ zur Regierungsvorlage, 674 BlgNR 25. GP , siehe ARD 6453/18/2015

"Teilpension - erweiterte Altersteilzeit"

Die vorliegende Gesetzesovelle hat in erster Linie die Aufrechterhaltung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zum Ziel. Dazu wird im AlVG eine neue "Teilpension - erweiterte Altersteilzeit" verankert, die bezweckt, dass Personen mit einem Anspruch auf eine Korridorpension nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter tätig bleiben. Den Arbeitgebern werden die zusätzlichen Aufwendungen abgegolten, wodurch ein Anreiz geschaffen werden soll, ältere Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen.

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