BAO: § 295 Abs 4
VwGH 26. 2. 2015, 2012/15/0127
Wird nach einer (gemäß § 303 Abs 4 BAO erfolgten) Wiederaufnahme eines Einkommensteuerverfahrens ein Einkommensteuerbescheid erlassen, in welchem die - in einem nichtigen Feststellungsbescheid festgestellten - Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft berücksichtigt werden, kann kein Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs 4 BAO gestellt werden.