BAO: § 265
VwGH 29. 1. 2015, Ro 2015/15/0001
Mängelbehebungsaufträge kommen nur für Anbringen zur Geltendmachung von Rechten in Betracht. Bei der Beifügung eines Vorlageberichts im Rahmen einer Beschwerdevorlage handelt es sich um die Erfüllung einer Rechtspflicht des Finanzamts, nicht aber um die Geltendmachung eines Rechts durch das Finanzamt (als Partei des Beschwerdeverfahrens). Im Falle eines mangelhaften Vorlageberichts eines Finanzamts kann vom BFG daher kein Mängelbehebungsauftrag gemäß § 85 Abs 2 BAO erlassen werden.