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Einkommensteuerbescheid nach Wiederaufnahme - kein Aufhebungsantrag möglich

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6452/17/2015 Heft 6452 v. 18.6.2015

BAO: § 295 Abs 4

VwGH 26. 2. 2015, 2012/15/0127

Wird nach einer (gemäß § 303 Abs 4 BAO erfolgten) Wiederaufnahme eines Einkommensteuerverfahrens ein Einkommensteuerbescheid erlassen, in welchem die - in einem nichtigen Feststellungsbescheid festgestellten - Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft berücksichtigt werden, kann kein Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs 4 BAO gestellt werden.

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