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Betreuung durch Tochter - Kilometergeldersatz keine außergewöhnliche Belastung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6452/15/2015 Heft 6452 v. 18.6.2015

EStG: § 34

Zahlt eine bettlägrige Steuerpflichtige mit einem Behinderungsgrad von 100 % und Pflegestufe 7 ihrer Tochter (als Kostenersatz für die - zum Zwecke der Betreuung einmal pro Woche unternommenen - Fahrten) das amtliche Kilometergeld aus, erwachsen diese Aufwendungen nicht zwangsläufig und können somit bei der Mutter nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

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