HVertrG: § 24 Abs 3 Z 1
OGH 29. 1. 2015, 9 ObA 140/14z
Die Pächterin einer Selbstbedienungstankstelle kündigte das Pachtverhältnis auf, als ihr eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gewährt wurde. Sie begehrte einen Ausgleichsanspruch, da ihr ihrer Ansicht nach die Fortsetzung der Tätigkeit altersbedingt unzumutbar gewesen wäre. Bei der Prüfung der Unzumutbarkeit der Fortsetzung einer Tätigkeit wegen des Alters iSd § 24 Abs 3 Z 1 HVertrG seien nicht nur physische und psychische Einschränkungen, sondern sämtliche mit einem höheren Alter verbundenen Begleitumstände zu berücksichtigen, daher jedenfalls auch vorübergehende altersbedingte finanzielle Einbußen.