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Handelsvertreter: Kein Anspruch auf Rechnungslegung

RechtsprechungHandelsvertreterrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6450/16/2015 Heft 6450 v. 5.6.2015

HVertrG: § 16 Abs 1

OGH 27. 11. 2014, 9 ObA 125/14v

Die Ansprüche auf Rechnungslegung und auf Buchauszug nach § 16 Abs 1 HVertrG stellen Kontrollrechte zur Provisionsabrechnung dar und sind typische Nebenansprüche zur Durchsetzung des Provisionsanspruchs als Hauptanspruch (vgl OGH 26. 4. 2011, 8 ObA 22/11k, ARD 6151/6/2011). Der Inhalt der Rechnungslegungspflicht ist daher nicht in allen Fällen gleich, sondern ist nach ihrem konkreten Zweck einzelfallbezogen zu beurteilen (vgl OGH 27. 9. 2013, 9 ObA 57/13t, ARD 6374/7/2013). Eines solchen Anspruchs bedarf es daher dann nicht, wenn der Berechtigte die erforderlichen Daten schon anderweitig in Erfahrung bringen konnte. Sind die zur Erhebung der Klage notwendigen Umstände dem Handelsvertreter daher bereits bekannt, so fehlt es an einem privatrechtlichen Interesse an der Ermittlung des Vermögens oder des Schuldenstandes.

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