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Sonderzahlungen und entgeltfreie Zeiten

Thema - ArbeitsrechtDr. Thomas RauchARD 6450/5/2015 Heft 6450 v. 5.6.2015

Jüngst hat der OGH11OGH 29. 1. 2015, 9 ObA 135/14i. erstmals ausgesprochen, dass für jenen Entgeltfortzahlungszeitraum eines längeren Krankenstandes, in dem gegen den Arbeitgeber nur mehr ein Anspruch auf das halbe Entgelt besteht, auch nur die Hälfte der Sonderzahlungen zusteht. Diese Rechtsauffassung wird aus der bisherigen Rechtsprechung abgeleitet, wonach für entgeltfreie Zeiten (mangels gegenteiliger Vereinbarung) kein Sonderzahlungsanspruch gegeben ist. Im Folgenden soll die Rechtslage zur Kürzung der Sonderzahlungen näher betrachtet werden.

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