Zu 8 ObA 50/13f, ARD 6382/9/2014: Der OGH ist im Fall eines Beschäftigten, der sich seine Einsätze selbst einteilen konnte, zu keinen Arbeitsleistungen verpflichtet war und auch Angebote des Dienstgebers sanktionslos ablehnen konnte - trotz einer regelmäßigen Beschäftigung über einen Zeitraum von 2,5 Jahren - von einer bloß fallweisen Beschäftigung, dh von aufeinanderfolgenden befristeten Dienstverhältnisse ausgegangen.