Außendienstmitarbeiter verlangen vom Arbeitgeber häufig die Ausstellung einer Bestätigung für das Vertreterpauschale, die sie für die Arbeitnehmerveranlagung benötigen. Die Autorin beantwortet die häufigsten in der Praxis vorkommenden Fragen zum Vertreterpauschale, so zB welche Voraussetzungen für ein Vertreterpauschale zu erfüllen sind, was überhaupt unter dem Begriff Vertreter zu verstehen ist und was "klassisch" keine Vertretertätigkeiten sind. Eine sehr umstrittene Frage ist etwa jene, ob der Arbeitnehmer - neben den vom Arbeitgeber vergüteten Reiseaufwendungen - noch andere Werbungskosten selbst tragen muss, damit er Anspruch auf das Vertreterpauschale hat. Eine praktikable Lösung bietet nach Ansicht der Autorin ein Urteil des BFG (RV/1100053/2012) an, wonach es nicht notwendig ist, dass der Arbeitnehmer die Höhe von "Kunden-Umsorge-Kosten" (Bewirtungskosten etwa in Restaurants) nachweisen kann.