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Anspruch auf Umsatzbeteiligung für Folgeaufträge

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6436/10/2015 Heft 6436 v. 19.2.2015

AngG: § 10

OLG Wien 28. 10. 2014, 10 Ra 69/14m

Eine Vertragsklausel, wonach einem Außendienstmitarbeiter neben einem Grundgehalt eine Umsatzbeteiligung in Höhe von "2 % bei bestehenden Kunden, 4 % bei Neukunden, berechnet von der Nettoauftragssumme" gebührt, kann - mangels abweichender Nebenabreden - nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass die 2 %ige Verprovisionierung nur für Folgeaufträge von Kunden gebühre, die vom betreffenden Arbeitnehmer auch selbst akquiriert wurden. Allein schon die Textierung, in der die Umsatzbeteiligung von "2 % bei bestehenden Kunden" vor der Wendung "4 % bei Neukunden" angeführt wird, widerspricht der vom Arbeitgeber gewünschten Interpretation, wonach unter bestehenden Kunden ebenfalls nur die vom Arbeitnehmer neu zugeführten Kunden zu verstehen wären. Es ist auch keinesfalls ungewöhnlich, dass ein Verkäufer einem bereits bestehenden Kunden eines Unternehmens eine Dienstleistung verkauft - hier das Angebotsschreiben verfasst, falls erforderlich die vorherige Besichtigung und Vermessung unternimmt - und dafür eine Provision erhält.

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