ABGB: § 1154
Stellt eine in unterschiedlichen Objekten außerhalb des Firmensitzes eingesetzte Reinigungskraft den ihr vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Firmen-Pkw jeden Abend am Unternehmenssitz ab, weil ihr Wohnsitz in einer parkraumbewirtschafteten Zone liegt, stellen die Wegzeiten vom Unternehmenssitz zu den Kunden - mangels abweichender Vereinbarung - keine zu entlohnende Arbeitszeit dar.