ABGB § 1155 Abs 1
Stellt sich eine Dienstvertragsauflösung nachträglich als unwirksam heraus, kann der unwirksam entlassene (gekündigte) Arbeitnehmer, gestützt auf § 1155 ABGB,Seite 8
ABGB § 1155 Abs 1
Stellt sich eine Dienstvertragsauflösung nachträglich als unwirksam heraus, kann der unwirksam entlassene (gekündigte) Arbeitnehmer, gestützt auf § 1155 ABGB,Seite 8