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Anrechnung einer Ausbildungsbeihilfe vom AMS auf Kündigungsentschädigung?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6436/7/2015 Heft 6436 v. 19.2.2015

AngG: § 29

ABGB: § 1162b

Wurde die Entlassung eines Lehrlings nachträglich für rechtsunwirksam erkannt und dem Lehrling eine Kündigungsentschädigung zugesprochen, muss er sich die in der Zwischenzeit vom Arbeitsmarktservice bezogene Aus- und Weiterbildungsbeihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts gemäß § 35 AMSG nur dann als anderweitigen Erwerb iSd § 1162b ABGB (bzw § 29 Abs 1 AngG) auf die Kündigungsentschädigung anrechnen lassen, wenn er nach der Betreuungsvereinbarung mit dem AMS nicht verpflichtet ist, im Fall der nachträglichen Zuerkennung einer Kündigungsentschädigung die für den kongruenten Zeitraum erhaltene Aus- und Weiterbildungsbeihilfe zurückzuzahlen.

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