Zu 8 ObA 55/13s, ARD 6388/12/2014: Die Beweislast dafür, dass die Arbeitnehmerin gegen ihren Vorgesetzten wissentlich den unwahren Vorwurf der sexuellen Belästigung erhoben und damit einen Kündigungsgrund nach der VBO 1995 verwirklicht hat, trifft den Arbeitgeber.