VO (EG) 883/2004: Art 23, Art 29
BPGG: § 3
Bezieht eine österreichische Versicherte, die in der Schweiz lebt, eine österreichische Alterspension und eine Schweizer Rente, ist allein der Schweizer Krankenversicherungsträger leistungszuständig und die Versicherte hat nur Anspruch auf Schweizer Hilflosenentschädigung und nicht (auch) auf österreichisches Pflegegeld.