EinstV zum BPGG: § 1 Abs 3
OGH 25. 11. 2014, 10 ObS 129/14i
Für das "Einnehmen von Medikamenten (auch bei Sondenverabreichung)" sieht die Einstufungsverordnung zum BPGG in § 1 Abs 3 EinstV einen auf den Tag bezogenen Richtwert von 6 Minuten vor. Nach den Erläuterungen zur EinstV ist unter der Hilfestellung bei der Einnahme von Medikamenten die sachgerechte Vorbereitung der Medikamente entsprechend der vorgeschriebenen Darreichungsform und die Verabreichung durch die Pflegeperson selbst zu verstehen. Auch das Erinnern an die zeitgerechte Einnahme sei zu dieser Betreuungsverrichtung zu zählen.