ASVG: § 252 Abs 2 Z 1
Eine Schulausbildung iSd § 252 Abs 2 Z 1 ASVG liegt nicht vor, wenn die Vorbereitung auf die Zulassungsprüfungen zur Externistenreifeprüfung in einer Maturaschule im Selbststudium erfolgt. Dadurch kommt es zu keiner Verlängerung der Kindeseigenschaft über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus, weshalb eine Waisenpension nicht zusteht.