Mit einer Änderung der Kärntner Landarbeitsordnung durch LGBl für Kärnten 2014/57 wurden ua neue Bestimmungen zur Bildungskarenz, Bildungsteilzeit sowie Pflegekarenz und Pflegeteilzeit eingefügt. Weiters kommt es zur Einbeziehung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen in den Anwendungsbereich der Bestimmungen iZm der Karenz der Adoptiv- oder Pflegemutter bzw des Adoptiv- oder Pflegevaters sowie der Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteils. Änderungen der Kärntner Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991 betreffen ua die Bestimmungen zur Zulassung zur Meisterprüfung.