Mit BGBl II 2015/5 wurde die Fachkräfteverordnung 2015 (siehe bereits ARD 6423/2/2014) um einen weiteren Mangelberuf ergänzt: Nunmehr können auch ausländische diplomierte Krankenpfleger bzw Krankenschwestern, die ihre im Nostrifikationsbescheid des Landeshauptmannes vorgeschriebene Ergänzungsausbildung bis Ende 2014 begonnen haben, als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden.