Der beim Europarat angesiedelte Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) kommt zu dem Schluss, dass das österreichische Arbeitsrecht in einigen Punkten nicht mit der Europäischen Sozialcharta konform geht. Demnach entsprechen elf von 16 Punkten der Charta, die restlichen Punkte dagegen nicht. So sei im österreichischen Arbeitsrecht etwa nicht festgelegt, dass der bezahlte niedrigste Lohn ausreichend ist, um einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Nicht vertretbar ist laut dem Europarats-Komitee ua auch der Zeitraum, während dessen Arbeitnehmervertreter (zB BR-Mitglieder) über ihr Mandat hinaus geschützt sind. Der Zeitraum von 3 Monaten, die über das Mandat des Arbeitnehmervertreters hinaus gehen, sei nicht angemessen. Auch betreffend öffentlich Bedienstete auf Bundesebene gibt es Kritikpunkte. (Quelle: APA, 22. 1. 2015)